Bürgstadt Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Bürgstadt Grundbuchauszug bestellen

Bürgstadt ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Miltenberg und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Erftal.
Bundesland
Landkreis
Kfz-Kennzeichen
MIL, OBB
Gemeinde
09 6 76 116
Marktgliederung
1 Gemeindeteil
Adresse derMarktverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Bürgstadt, Bayern, Deutschland

:

1. Die Gemeine Bürgstadt liegt im westlichen Mittelfranken im Bundesland Bayern.

2. Sie hat etwa 9.200 Einwohner (Stand 2019).

3. Sie ist eine selbständige Gemeinde und gehört zum Landkreis Ansbach.

4. Die Wirtschaftsstruktur der Stadt ist geprägt von mittelständischen Betrieben wie dem Sattlerwerk Hirschberg, der Firma Gottschalk GmbH & Co. KG oder der Firma Hoffmann GmbH.

5. Bürgstadt ist bekannt - als die „Stadt der Kirchen“ wegen der vielen gut erhaltenen Kirchenbauten wie die historische barocke Stadtkirche Hl. Kreuz, die Pfarrkirche St. Agatha oder die Abteikirche Frauenberg.

6. Seit 2007 ist die Gemeinde Bürgstadt Mitglied im Zweckverband Bayerische Musikland Franken, der in insgesamt 18 Kommunen den kulturellen Austausch unterstützt.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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