Densborn Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
Leaflet | © OpenStreetMap contributors

Grundbuchauszug Densborn Grundbuchauszug bestellen

Densborn in der Vulkaneifel ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Vorwahl
06594
Kfz-Kennzeichen
DAU
Gemeinde
07 2 33 209
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Densborn, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeinde Densborn befindet sich im Kreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz, Deutschland.

2. Der Ort hat eine Fläche von 22,77 km².

3. Es besteht aus den Teilen Dorf Densborn, Hochscheid, Oberelbert und Roßbach.

4. Laut dem Zensus 2011 leben in Densborn insgesamt 731 Menschen.

5. Die meisten Einwohnerinnen und Einwohner des Ortes gehören der römisch-katholischen Kirche an.

6. Die lokale Wirtschaft ist geprägt von Landwirtschaft und Tourismus.

7. Densborn hat mehrere sehenswerte Sehenswürdigkeiten, darunter die romanische Kirche St. Pankratius, die von 1511 bis 1802 als Pfarrkirche genutzt wurde, sowie das Schloss Densborn, das im 18. Jahrhundert errichtet wurde.

8. Im Jahr 1929 wurde der Ort zur Eingemeindung in die Stadt Dreifelden angemeldet, was jedoch nie umgesetzt wurde.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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