Duisburg Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Duisburg Grundbuchauszug bestellen

Sie ist mit knapp einer halben Million Einwohnern nach Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen die fünftgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen. Duisburg (mit Dehnungs-i, /.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}dyːsbʊʁk/, regional variabel [ˈdyːsbʊɐ̯ç] bis [ˈdʏːsbʊʀə̆ɕ]) ist eine kreisfreie Großstadt, die an der Mündung der Ruhr in den Rhein liegt. Sie ist mit knapp einer halben Million Einwohnern nach Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen die fünftgrößte Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Kfz-Kennzeichen
DU
Gemeinde
05 1 12 000
Stadtgliederung
7 Stadtbezirke
Adresse der Stadtverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Duisburg, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

1. Die Stadt Duisburg liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und ist eine der größten und bevölkerungsreichsten Städte Deutschlands.

2. Die offizielle Einwohnerzahl beträgt etwa 500.000.

3. Die historischen Ortsteile von Duisburg gehören zu den ältesten Orten in Nordrhein-Westfalen.

4. Der Hafen von Duisburg ist der größte Binnenhafen Europas, und er hat eine Größe von 40 Quadratkilometern.

5. Der Duisburger Zoo ist einer der ältesten Zoos Deutschlands. Er wurde im Jahr 1934 eröffnet und beherbergt rund 5.000 Tiere.

6. In Duisburg befinden sich mehrere hochrangige Kunstmuseen, darunter das Lehmbruck Museum und die Wilhelm-Lehmbruck-Stiftung mit einer Sammlung von mehr als 12.000 Exponaten.

7. Es gibt auch unzählige Parks und Grünanlagen in Duisburg, in denen die Menschen gerne spazieren gehen.

8. Die aufregende Nachtleben-Szene in Duisburg zieht jedes Jahr viele Touristen an.

9. Im Jahr 2013 hat Duisburg als erste deutsche Stadt den nachhaltigen Tourismuspreis gewonnen.

10. Duisburg ist eine der attraktivsten und am schnellsten wachsenden Städte Deutschlands.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, NRW, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft