Engelskirchen Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Engelskirchen Grundbuchauszug bestellen

Engelskirchen liegt im Bergischen Land im Südosten des Landes Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Oberbergischen Kreises im Regierungsbezirk Köln.
Bundesland
Kreis
Vorwahlen
02263, 02261, 02262
Kfz-Kennzeichen
GM
Gemeinde
05 3 74 008
Adresse der Gemeinde
Website
Gemarkungen
Bellingroth, Bliesenbach, Bscherhof, Büscherhof, Ehreshoven, Erlenhof, Feckelsberg, Forkscheid, Gosse, Hahn, Hardt, Heide, Hintersteimel, Hollenberg, Kaltenbach, Kastor, LeppeHaus, Ley, Miebach, Mllensiefen, Müllensiefen, Neuenhaus, Neuhardt, Neuremscheid, Ohl, Papiermhle, Papiermühle, Remerscheid, Remshagen, Rodt, Rommersberg, Rosenau, Selbach, Stiefelhagen, Thal, Unterbchel, Unterbüchel, Unterkaltenbach, Unterschelmerath, Unterstaat
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Fakten über die Gemeine Engelskirchen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

1. Die Gemeinde Engelkirchen liegt im Rheinisch-Bergischen Kreis in Nordrhein-Westfalen.

2. Laut dem Zensus 2011 hatte die Gemeinde eine Gesamtbevölkerung von 18.739 Personen.

3. Im Jahr 2018 betrug das durchschnittliche Bruttojahreseinkommen pro Kopf 15.671 Euro.

4. Es gibt mehr als 500 auf den Ort registrierte Unternehmen.

5. Der Ort ist für seine jährlich stattfindende Kirschblütenparade bekannt.

6. Neben der Kirschblütenparade gibt es jährlich einen Weihnachtsmarkt und ein Sommerfest.

7. Engelkirchen ist Heimat zahlreicher Sehenswürdigkeiten, darunter die Burg Kalkum und der Ettelbrücker Klosterwald.

8. Der Ort ist auch für sein farbenfrohes Straßenbild bekannt, in dem fröhliche Wappenfahnen und traditionelle Fassaden angezeigt werden.

9. Er ist der Geburtsort des deutschen Schriftstellers und Lyrikers Gottfried Keller.

10. Es gibt auch viele schöne Wanderwege, auf denen die Einheimischen und Touristen die Natur genießen können.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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