Klamp Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Amtliche Bodenrichtwertauskunft für Ihr Grundstück/Immobilie vom zuständigen Gutachterausschuss
Bitte beachten Sie: Zusätzlich fallen für die Baulastenauskunft Amtsgebühren pro Grundstück an. Die Höhe der Amtsgebühren ist je nach Behörde unterschiedlich. Bei unbelasteten Flurstücken ca. 10€-50€ pro Grundstück, bei belasteten Flurstücken in Einzelfällen auch höher. In Schleswig-Holstein fallen Gebühren von teilweise 60€ pro Grundstück an.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
Leaflet | © OpenStreetMap contributors

Grundbuchauszug Klamp Grundbuchauszug bestellen

Klamp ist eine Gemeinde im Kreis Plön in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Vorwahl
04381
Kfz-Kennzeichen
PLÖ
Gemeinde
01 0 57 035
Adresse der Amtsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Klamp, Schleswig-Holstein, Deutschland

1. Die Gemeine Klamp ist ein Dorf im Kreis Rendsburg-Eckernförde im Norden von Schleswig-Holstein.

2. Das Dorf liegt zwischen der Stadt Kaltenkirchen und der Nordseeinsel Neuwerk an der Mündung der Eider.

3. Es hat etwa 250 Einwohner.

4. Die Gemeine Klamp gehört zur Verbandsgemeinde Kaltenkirchen-Land.

5. Die Gemeine Klamp ist bekannt für seine Marschlandlandschaft und die Speicherstadt Neuwerk.

6. Im Jahr 1853 wurde das erste Kirchenbuch erstellt, in dem Besitzer von Land, ihr Besitz und ihre Bürger registriert sind.

7. Seit 1929 hat das Dorf einen eigenen Kindergarten.

8. In Klamp gibt es einige Landwirtschaftsbetriebe, die vor allem Schweine, Rinder und Geflügel züchten.

9. Derzeit befindet sich ein großes Windparkprojekt im Dorf.

10. Zu den Sehenswürdigkeiten zählen der Moorsee und die alte Mühle.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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