Langerwehe Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Langerwehe Grundbuchauszug bestellen

Sie liegt am Nordrand des Hürtgenwaldes südlich der Bundesautobahn 4 zwischen den Städten Düren im Osten und Eschweiler im Westen
Bundesland
Kreis
Gemeinde
05 3 58 032
Gemeindegliederung
15 Ortsteile
Adresse der Gemeinde
Website
Bürgermeister
Peter Münstermann (SPD)
Gemarkungen
BurgFrenz, HausMerberich, Kammerbusch, Pochmhle, Pochmühle, Rothammer, Sttgerhof, Sttgerloch, Stütgerhof, Stütgerloch
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Fakten über die Gemeine Langerwehe, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Die Gemeine Langerwehe liegt im Regierungsbezirk Aachen in Nordrhein-Westfalen in Deutschland. Langerwehe ist eine mittelgroße Stadt mit ca. 8.000 Einwohnern. Sie grenzt im Westen an die Großstadt Düren, im Norden an den Ort Euskirchen.

Langerwehe wurde erstmals 1286 urkundlich erwähnt und gehört seit 1970 zur Stadt Düren. Die Bevölkerung der Stadt setzt sich aus den unterschiedlichsten nationalen und ethnischen Gruppen zusammen. Die größte Gruppe stellen die Deutschen mit einem Anteil von mehr als 80 % dar, gefolgt von Migranten aus der Türkei, Polen, Italiener und Griechen.

Langerwehe ist eine recht junge Stadt, bestehend aus dem alten Stadtkern und der erst in den letzten Jahren entstandenen Neubausiedlung "Crossen". In Langerwehe findet man viele schöne Sehenswürdigkeiten und Attraktionen wie Burg Crossener, ein altes Wasserschloss, die historische Kirche St. Johannes Baptist, die alte Langerweher Mühle, das Taubertal mit seinen Wanderwegen sowie eine Vielzahl interessanter Restaurants und Cafés.

Auch die Kunstszene ist in Langerwehe sehr vorhanden und beheimatet eine Reihe renommierter Galerien, darunter die Galerie Helmut Sienknecht und die Galerie Silvia Rogatsch. Außerdem befinden sich hier einige Theater und Museen, darunter das Hallenbadmuseum, das Heimatmuseum und das Schulmuseum.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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