Lonnig Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Stand 1.1,.2022, zzgl Amtsgebühren
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Amtliche Bodenrichtwertauskunft für Ihr Grundstück/Immobilie vom zuständigen Gutachterausschuss
Zusätzlich fallen für die Baulastenauskunft Amtsgebühren pro Grundstück an. Die Höhe ist abhängig, wieviel Belastungen auf dem Grundstück eingetragen sind und ist je nach Behörde unterschiedlich
Liegenschaftsbuch mit Nachbarschaftsverzeichnis und beglaubigte Liegenschaftskarte, Lieferzeit 4 - 14 Tage, zzgl. Amtsgebühren zwischen 35,--€ und 40,--€

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Die Gesamtkosten betragen: 24,80
Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
Leaflet | © OpenStreetMap contributors

Grundbuchauszug Lonnig Grundbuchauszug bestellen

Lonnig auf dem Maifeld ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Vorwahl
02625
Kfz-Kennzeichen
MYK, MY
Gemeinde
07 1 37 065
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemarkungen
Heidgermhle, Heidgermühle
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Fakten über die Gemeine Lonnig, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeinde Lonnig befindet sich im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz.

2. Die Gemeinde hat eine Fläche von 31 km² und zählt etwa 1.400 Einwohner.

3. Lonnig liegt am Rhein in der Nähe des Vulkans Laacher See.

4. In der Gemeinde gibt es mehrere Winzerbetriebe, die internationale Weine produzieren, die weit über die Grenzen hinaus bekannt sind.

5. Der Ort besteht aus den Ortsteilen Hüls und Hergarten.

6. In Lonnig befindet sich auch das romanische Jakobskloster, das als historisches Zeugnis gilt.

7. Neben Weinbergen und Rebstöcken gibt es in der Gemeinde auch Wälder, Felder und Wiesen.

8. Die Gemeindebürger engagieren sich in Sportvereinen für die Breitensportarten Fußball, Radfahren, Handball und Tennis.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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