Marsberg Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Marsberg Grundbuchauszug bestellen

Bedeutend war in der Gegend seit dem frühen Mittelalter der Bergbau und die Verarbeitung von Erzen. Nach deren Zerstörung durch Karl den Großen entstand an dieser Stelle eines der ältesten Klöster in Westfalen, das später an das Kloster Corvey fiel. Im 19. Jahrhundert: Stadtberge, noch im Plattdeutschen gebräuchlich) und Niedermarsberg (früher Horhusen) sowie weiteren bislang selbstständigen Gemeinden. Niedermarsberg entwickelte sich zu einem Handelsort, war aber politisch abhängig von Obermarsberg
Bundesland
Kreis
Gemeinde
05 9 58 024
Stadtgliederung
17 Stadtbezirke
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Bürgermeister
Thomas Schröder (CDU)
Gemarkungen
Kotthausen, Marsberg
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Fakten über die Gemeine Marsberg, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

:

1. Marsberg liegt im Sauerland in Nordrhein-Westfalen, Deutschland.

2. Die Stadt hat eine Fläche von ca. 50 km² und hat über 10.500 Einwohner.

3. Der höchste Punkt ist der Bürgersparsberg mit einer Höhe von 556 Metern.

4. Marsberg liegt an den Flüssen Diemel und Möhne sowie an der Bundesstraße B7, die Dortmund und Kassel verbindet.

5. Marsberg ist für seine alte mittelalterliche Burg bekannt, die sich auf einem Hügel über der Stadt erhebt.

6. In Marsberg gibt es eine Reihe von Rad- und Wanderwegen, einschließlich dem Sauerland-Radweg.

7. Es gibt auch zahlreiche historische Gebäude, wie das Rathaus aus dem 17. Jahrhundert, die St.-Johannis-Kirche und alte Fachwerkhäuser.

8. In Marsberg sind verschiedene Museen vorhanden, wie das Freilichtmuseum "Scheune" und das Kupferschlagermuseum.

9. Zu den Sehenswürdigkeiten gehören außerdem der Dauerturm und die Wallanlagen am Rande des alten Burgberges.

10. Im Sommer findet während der jährlichen "Feste am Burgberg" ein Mittelalterfest statt, bei dem die Besucher in die Zeit des Mittelalters zurückversetzt werden.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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