Nienwohld Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Amtliche Bodenrichtwertauskunft für Ihr Grundstück/Immobilie vom zuständigen Gutachterausschuss
Bitte beachten Sie: Zusätzlich fallen für die Baulastenauskunft Amtsgebühren pro Grundstück an. Die Höhe der Amtsgebühren ist je nach Behörde unterschiedlich. Bei unbelasteten Flurstücken ca. 10€-50€ pro Grundstück, bei belasteten Flurstücken in Einzelfällen auch höher. In Schleswig-Holstein fallen Gebühren von teilweise 60€ pro Grundstück an.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
Leaflet | © OpenStreetMap contributors

Grundbuchauszug Nienwohld Grundbuchauszug bestellen

Nienwohld (niederdeutsch Nienwoold) ist eine Gemeinde im Kreis Stormarn in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Vorwahl
04537
Kfz-Kennzeichen
OD
Gemeinde
01 0 62 051
Adresse der Amtsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Nienwohld, Schleswig-Holstein, Deutschland

1. Die Gemeinde Nienwohld liegt im Kreis Plön in Schleswig-Holstein, Deutschland.

2. Sie hat eine Fläche von gut 32 km², wovon ca. 28 km² Land und rund 4 km² Wasser sind.

3. Die Bevölkerungszahl beträgt etwa 1000 Einwohner.

4. In Nienwohld befinden sich viele historische Gebäude, so zum Beispiel die imposante Kirche aus dem 13. Jahrhundert.

5. Der Ort wird von Wald und Wiesen umgeben und ist somit ein beliebtes Wanderziel.

6. Nahezu das ganze Jahr über bietet Nienwohld von seinen zahlreichen Seen, Bächen und Mooren ausgezeichnete Möglichkeiten zur Erholung und Entspannung.

7. In der Gemeinde gibt es auch viele Sportvereine, so dass man die unterschiedlichsten Sportarten ausüben kann.

8. Sehr bekannt ist Nienwohld auch für seine vielen Festivitäten und Veranstaltungen, wie zum Beispiel der beliebte Nienwohlder Markt.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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