Olsberg Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Olsberg Grundbuchauszug bestellen

Sie wird von der Landesstatistik als Große Landgemeinde eingestuft und nimmt den Rang eines Grundzentrums mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums ein. Neben dem höchsten Berg von Nordrhein-Westfalen, dem Langenberg mit 843,2 m ü. NN, der im Nordnordwesten an den Stadtteil Bruchhausen grenzt, gibt es mehr als 50 über 500 Meter hohe Berge im Stadtgebiet
Bundesland
Kreis
Gemeinde
05 9 58 036
Stadtgliederung
12 Ortschaften
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Bürgermeister
Wolfgang Fischer (CDU)
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Fakten über die Gemeine Olsberg, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

1. Olsberg ist eine Stadt im Regierungsbezirk Arnsberg im Sauerland, der nördlichsten Region des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.

2. Olsberg hat etwa 14.000 Einwohner.

3. Olsberg liegt auf einer Höhe von 405m über NN.

4. Olsberg befindet sich im Westen des NRW und steht inmitten dreier Naturparks.

5. Der Name Olsberg stammt aus dem Mittelhochdeutschen und bedeutet übersetzt „Berg, der von elf Bäumen umgeben ist“.

6. Die älteste Erwähnung des Ortes stammt aus dem Jahr 1218.

7. Olsberg ist eine der ältesten Städte in Westfalen.

8. Olsberg liegt an einer alten Handelsroute und war einmal ein Zentrum der Textilindustrie.

9. Olsberg ist für seine jährlichen Freilichtfestspiele im 'Röhrenteich' bekannt.

10. Seit 2005 beherbergt Olsberg das Weltkulturerbe 'Römerkanal', der als einer der ältesten Wasserwege Europas gilt.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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