Pforzheim Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Pforzheim Grundbuchauszug bestellen

Pforzheim ist ein eigenständiger Stadtkreis und zugleich Sitz des Enzkreises, von dem das Stadtgebiet fast vollständig umschlossen ist. Sie ist ein Zentrum des Verdichtungsraums Karlsruhe/Pforzheim, der etwa 650.000 Einwohner zählt. Die achtgrößte Stadt Baden-Württembergs ist mit 124.289 Einwohnern (31. Dezember 2017) eine Großstadt
Bundesland
Kfz-Kennzeichen
PF
Gemeinde
08 2 31 000
Stadtgliederung
15 Stadtteile
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemarkungen
Grunbach-Salmbach
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Fakten über die Gemeine Pforzheim, Baden-Württemberg, Deutschland

1. Pforzheim ist eine Großstadt im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg und hat über 126.000 Einwohner (Stand 2020).

2. Die Stadt wurde 1220 erstmals urkundlich erwähnt und hat sich in seiner fast 800-jährigen Geschichte stets weiterentwickelt.

3. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Stadt durch einen Luftangriff der Alliierten schwer zerstört – fast 85% der Altstadt wurden zerstört.

4. Seit den 1990er Jahren profiliert sich Pforzheim als Diamantenstadt mit vielen Verarbeitern und Handelsunternehmen in der Edelsteinbranche.

5. Im Westen der Stadt liegen der Schlossberg und der Schwarzwald mit seinen Wanderwegen, Ausflugzielen und einer unvergleichlichen Aussicht auf das Vorland des Kraichgaus.

6. Im Süden der Stadt befindet sich das Enztal mit dem Landschaftsschutzgebiet Enzklösterle.

7. Pforzheim liegt direkt an der Europäischen Wasserscheide zwischen Rhein und Donau, sodass man dort sowohl dem Rhein in den Norden als auch dem Neckar in den Süden folgen kann.

8. Pforzheim hat auch eine Reihe von Parks, grünen Bereichen und Sehenswürdigkeiten zu bieten, wie beispielsweise den dreifachen Pfortenpark, den Wildpark und das Eisenbahnmuseum.

9. Kulturinteressierte kommen in Pforzheim auf ihre Kosten: verschiedensten Museen, Galerien sowie Theater und Konzerthäuser stehen zur Verfügung.

10. Zu den bedeutendsten Festen der Stadt gehören das Osterfeuer, das Sommerfest in der Fußgängerzone und das Weihnachtsmarkt.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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