Rheine Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Rheine Grundbuchauszug bestellen

Rheine ist eine westfälische große kreisangehörige Stadt an der Ems und mit rund 75.000 Bewohnern die größte Stadt im Kreis Steinfurt sowie nach Münster die zweitgrößte Stadt im Münsterland
Bundesland
Kreis
Vorwahlen
05971, 05975 (Mesum und Elte), 05459 (Rodde)
Kfz-Kennzeichen
ST, BF, TE
Gemeinde
05 5 66 076
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemarkungen
Altenrheine, Bentlage, Catenhorn, Dutum, Eschendorf, Gellendorf, Holsterfeld, Kiebitzheide, RheinelinksderEms, RheinerechtsderEms, Wadelheim
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Fakten über die Gemeine Rheine, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

1. Die Gemeine Rheine liegt im Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland.

2. Die Stadt hat eine Fläche von 96,45 km² und rund 57.000 Einwohner (Stand 2019).

3. Der Name der Stadt kommt von der Rheine, dem kleinen Fluss, der durch die Stadt fließt.

4. Rheine ist Teil des Westmünsterlandes und der Metropolregion Münster-Osnabrück.

5. Im 16. Jahrhundert wurde die Stadt erstmalig urkundlich erwähnt.

6. Seit 1957 ist Rheine Kreissezstadt im Kreis Steinfurt.

7. Einige Sehenswürdigkeiten Rheines sind der Rheiner Dom, der Hermann-Löns Park, das Hohenfelder Bad und das Schloss Rheine.

8. Rheine ist ein staatlich anerkannter Tourismusort und liegt an der vielbefahrenen Autobahn A2 Dortmund-Hannover.

9. In der Stadt gibt es zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen, Restaurants und Cafés sowie Kulturangebote.

10. In Rheine befindet sich auch eine Fachhochschule für angewandte Wissenschaften, in der mehrere Studiengänge angeboten werden.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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