Mit einem Bebauungsplan legt eine Stadt oder Gemeinde fest, welche Arten der Nutzung auf einer Grundstücksfläche zulässig sind.
Im einem Bebauungsplan können Sie unter anderem folgende Informationen finden:
- Die Art der baulichen Nutzung eines Grundstückes, wie z. Bsp. der Auszeichnung als reines Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet.
- Offene oder geschlossene Bauweise. Bei der geschlossenen Bauweise (g) müssen sich z. Bsp. die Seitenwände der Gebäude berühren.
- Die GRZ (Grundflächenzahl) eine GRZ von 0,4 schreibt zum Beispiel vor, dass allerhöchstens 40 % der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.
- Baulinien und Grenzen. Bei vorhandener Baulinie muss das Gebäude auf dieser Linie gebaut werden.
- Die Anzahl der Vollgeschosse.
- Die maximale Gebäudehöhe.
- Dachvorgaben, Dachneigung.
- Die GFZ (Geschoßflächenzahl). Bei einer GFZ von 0,7 darf beispielsweise die Fläche aller Vollgeschosse 70 % der Grundstücksfläche nicht übersteigen. Bei einem Grundstück von 400qm wären das 280qm.
- Weitere Vorschriften wie zum Beispiel Bepflanzungsvorschriften, Angaben über Stellplätze für PKW, Spielplätze, Grünanlagen, unbebaubare Flächen, Lage von Versorgungsleitungen, Mülltonnen.
Aber nicht nur für das eigene Grundstück, sondern auch als Information zu den umgebenden Grundstücken kann ein Bebauungsplan von Interesse sein.
So können Sie sich beispielsweise vergewissern, ob der schöne Ausblick aus Ihrem Schlafzimmer auch in Zukunft erhalten bleiben wird, oder ob schon in naher Zukunft mit dem Bau eines Gewerbegebietes gerechnet werden muss. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Bebauungsplänen:
Dem einfachen Bebauungsplan und dem
qualifizierten Bebauungsplan. Es muss nicht für alle Grundstücke einer Gemeinde ein Bebauungsplan vorliegen. In diesem Falle erhalten Sie alternativ einen Auszug aus dem
Flächennutzungsplan.
Dargestellt werden im Flächennutzungsplan beispielsweise:
- Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind. Jeweils untergliedert nach Nutzungsarten:
Wohnbauflächen (W),
gemischte Gebiete (M),
gewerbliche Bauflächen (G),
Sonderbauflächen (S)
- Landwirtschaftliche Flächen und Wald
- Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeindebedarfseinrichtungen (wie z.B. Kläranlage, Kirche, Freidhöfe, Sportplatz, Kultureinrichtungen)
- überörtliche Verkehrsflächen (Autobahnen, Bundesstraßen, Ausfallstraßen)
- Grünflächen (z. B. Parks, Kleingärten, Sportplätze)
- Wasserflächen (z. B. Seen, Flüße)
- Flächen für Nutzungsbeschränkungen (z. B. Abstandsflächen)
- Flächen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft