Was is der Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert ist:
- ein Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens.
- ein Hilfswert bei der Wertermittlung für Immobilien.
- ein Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird.
Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (§ 196 BauGB). Er ist Basis für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.
Bodenrichtwerte werden zur Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden. Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Grundstücks können durchaus erheblich sein.
Was ist ein Grundbuchauszug?Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).
Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?
Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.
Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?
- Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
- Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
- Wenn Sie ein berechtigtes Interessenach §12 GBO haben.
- Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)
Worin besteht ein berechtigtes Interesse?
Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).
Wie kann ich einen Grundbuchauszug bekommen?
Entweder Sie gehen direkt, persönlich mit allen notwendigen Unterlagen zu Ihrem örtlichem Grundbuchamt oder Sie fordern einen
Grundbuchauszug online an.