Garmisch-Partenkirchen Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
https://www.youtube.com/watch?v=9stbMkZOC6M&pp=ygUWR2FybWlzY2gtUGFydGVua2lyY2hlbg%3D%3D

Grundbuchauszug Garmisch-Partenkirchen Grundbuchauszug bestellen

Obwohl Garmisch-Partenkirchen etwa 26.800 Einwohner hat, ist es keine Stadt, aber eine von 13 sogenannten leistungsfähigen kreisangehörigen Gemeinden sowie ein Oberzentrum in Bayern
Bundesland
Bayern
Landkreis
Gemeinde
09 1 80 117
Marktgliederung
35 Gemeindeteile
Adresse derMarktverwaltung
Website
Erste Bürgermeisterin
Elisabeth Koch (CSU)
Gemarkungen
Anzlesau, Breitenau, Burgrain, Eckbauer, Esterbergalm, Gamshtte, Gamshütte, Griesen, Gschwandt, Hintergraseck, Höfle, Kainzenbad, Kaltenbrunn, Knorrhtte, Knorrhütte, Kochelberg, Meilerhtte, Meilerhütte, Mittergraseck, MnchenerHaus, MünchenerHaus, Oberreintal, Petersbad, Reinthal, RießerseeBahnhof, Schachen, Schlattan, Schwaigwang, Sonnenbichl, StAnton, Streichla, Vordergraseck, Wamberg, Wankhaus, Wettersteinalpe, Wildenau
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Fakten über die Gemeine Garmisch-Partenkirchen, Bayern, Deutschland

1. Garmisch-Partenkirchen ist eine bayerische Stadt, die an der Grenze zu Österreich liegt und im Bundesland Bayern liegt.

2. Die Stadt gliedert sich in die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen, die aus dem Zusammenschluss der beiden Einzelstädte Garmisch und Partenkirchen entstanden ist.

3. Garmisch-Partenkirchen ist ein populäres Wintersportgebiet und es gibt mehrere Skigebiete. Der Ort Plattengebirge und das Gebiet um den höchsten Berg Deutschlands, der Zugspitze, liegen beide in Garmisch-Partenkirchen.

4. Garmisch-Partenkirchen war Austragungsort der Olympischen Winterspiele 1936.

5. Die Stadt hat eine Vielzahl von Sehenswürdigkeiten, darunter das Schloss Linderhof, das Museum Werdenfelser, die Partnachklamm und das Alpenhaus Waxenstein.

6. Garmisch-Partenkirchen verfügt über einen Bahnhof sowie mehrere Buslinien, die das Stadtzentrum und andere Teile des Landkreises miteinander verbinden.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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