Olsbrücken Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Olsbrücken Grundbuchauszug bestellen

Olsbrücken ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Vorwahl
06308
Kfz-Kennzeichen
KL
Gemeinde
07 3 35 033
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemarkungen
Haardtgraben, Neumühle, Oppensteinermühle
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Fakten über die Gemeine Olsbrücken, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Olsbrücken ist eine Gemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz, Deutschland.

2. Es liegt am linken Ufer der Mosel in der Nähe der Ortschaft Koblenz.

3. Die Einwohnerzahl betrug 2018 753.

4. Olsbrücken wurde erstmals im Jahr 1251 urkundlich erwähnt und ist somit die älteste Gemeinde in Rheinland-Pfalz

5. Die Gemeinde besteht aus den vier Ortsteilen Altdorf, Lamscheid, Mürlenbach und Olsbrücken.

6. Der höchste Punkt der Gemeinde ist der „Römerberg“ mit einer Höhe von 400 Meter über dem Meeresspiegel.

7. Im April 2002 wurde die Gemeinde Olsbrücken als eine der 51 deutschen Mitglieder in das europäische „Schützenwerk der Bürger“ („Village Network“) aufgenommen.

8. Seit 1969 ist Olsbrücken Mitglied der Vereinigung „KLEE – Kulturlandschaft Eifeler Maare“, deren Ziel es ist, die Eifellandschaft zu erhalten.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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