Rodder Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Rodder Grundbuchauszug bestellen

Rodder ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Vorwahl
02693
Kfz-Kennzeichen
AW
Gemeinde
07 1 31 072
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Rodder, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeinde Rodder liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz, Deutschland.

2. Die Gemeinde Rodder umfasst eine Fläche von rund 1.412 Hektar und hat eine Bevölkerungszahl von 5.069 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2018).

3. Die Gemeinde Rodder liegt am linken Ufer des Rheins und ist Teil der Verbandsgemeinde Boppard im Landkreis Mainz-Bingen.

4. In Rodder befindet sich der Standort der Römergrotte, eine ehemalige mittelalterliche Gesteinshöhle, die sich in den Felsvorsprüngen des Rheinufers befindet und die aufgrund ihrer archäologischen Ausgrabungen seit 1984 zu den Sehenswürdigkeiten der Region gehört.

5. Der Ort wird seit 1259 erwähnt, als es als "Roder" im Lorscher Kodex erwähnt wird.

6. Im Herbst 1484 wurden mehrere Wälder und Äcker in der Nähe von Rodder verbrannt, als Titurel, in seinem Kampf gegen Gorlois, König von Cornwall, durch Rheinland-Pfalz zog.

7. Im 18. Jahrhundert entwickelte sich die Weinbaukultur in der Gemeinde, als mehrere Reben auf der Rodderhöhe gepflanzt wurden.

8. Im 19. Jahrhundert entstanden mehrere kleine Unternehmen in der Gemeinde, darunter eine Lindensägerei und ein Ziegeleiwerk.

9. Im 20. Jahrhundert wurde die Weinbaukultur weiter ausgebaut und Rodder ist heute ein bekanntes Anbaugebiet für Riesling-Weine.

10. In Rodder findet jedes Jahr im April ein traditioneller Maibaum-Zug statt, bei dem ein Maibaum von den Bürgern der Gemeinde getragen wird.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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