Sinsheim Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
https://www.youtube.com/watch?v=_CdfxZ8s76U&pp=ygUIU2luc2hlaW0%3D

Grundbuchauszug Sinsheim Grundbuchauszug bestellen

Das im Jahre 770 erstmals erwähnte Sinsheim gehörte jahrhundertelang zur Kurpfalz. Mit den Gemeinden Angelbachtal und Zuzenhausen hat die Stadt Sinsheim eine Verwaltungsgemeinschaft vereinbart. Sinsheim ist eine Stadt im Nordwesten Baden-Württembergs, etwa 22 Kilometer südöstlich von Heidelberg beziehungsweise 28 Kilometer nordwestlich von Heilbronn, an der Elsenz
Bundesland
Baden-Württemberg
Landkreis
Gemeinde
08 2 26 085
Stadtgliederung
Kernstadt und 12 Stadtteile
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Oberbürgermeister
Jörg Albrecht (parteilos)
Gemarkungen
Adersbach, Birkenauerhof, Frankenhof, Hasselbach, ImmelhäuserHof, Oberbiegelhof, Walkmhle, Walkmühle
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Fakten über die Gemeine Sinsheim, Baden-Württemberg, Deutschland

:

1. Die Stadt Sinsheim liegt in der baden-württembergischen Region Rhein-Neckar.

2. Sie hat rund 31.000 Einwohner (Stand 2019).

3. Sinsheim wurde im 15. Jahrhundert gegründet und ist somit eine der ältesten Städte der Region.

4. Sinsheim ist für sein Automuseum sowie das neu eröffnete Technik-Museum bekannt.

5. Sinsheim liegt auf dem Weinstraßenradweg, der mit mehr als 500 km die Landschaft durch Baden-Württemberg erschließt.

6. Die Kreisstadt ist Sitz des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis.

7. Sinsheim besitzt ein„Kappellendorf“, eines von nur noch sieben Kappellendorfern im Nordbadischen Raum.

8. In Sinsheim ist der fünftgrößte deutsche Brauereiunternehmen, die Radeberger Gruppe ansässig.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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