Unteregg Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Unteregg Grundbuchauszug bestellen

Unteregg ist eine Gemeinde im schwäbischen Landkreis Unterallgäu und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang.
Bundesland
Landkreis
Kfz-Kennzeichen
MN
Gemeinde
09 7 78 207
Gemeindegliederung
7 Gemeindeteile
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemarkungen
Alesrain, Bittenau, Eberscholl, Eßmhle, Eßmühle, Hochholz, Katzbrui, Warmisried
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Fakten über die Gemeine Unteregg, Bayern, Deutschland

1. Die Gemeinde Unteregg liegt im schwäbisch-fränkischen Alpenvorland in der Region Allgäu in Bayern, Deutschland.

2. Die Gemeindegrenzen erstrecken sich von der Einmündung des Mietersbachs im Westen bis zur kleinen Wörra im Osten und von der Vorderseite des Schlosses Pittenhart im Norden bis zum Grubberg im Süden.

3. Der höchste Punkt der Gemeinde liegt auf 980 Metern über dem Meeresspiegel am Geißer bei Höhenberg.

4. Die Gemeinde erstreckt sich über eine Fläche von 15,44 Quadratkilometern und ist in sechs Ortsteile (Unteregg, Oberdorf, Schalchen, Höhenberg, Halden und Pittenhart) aufgeteilt.

5. Der Hauptort der Gemeinde, Unteregg, hat knapp 600 Einwohner und ist somit der größte davon.

6. Die Gemeinde ist durch eine Eisenbahnlinie mit dem nahe gelegenen Städtchen Kempten verbunden und verfügt über einen Bahnhof, der für Touristen zugänglich ist.

7. In Unteregg befindet sich ein römisch-katholischer Pfarrhof aus dem 17. Jahrhundert.

8. Eine weitere Sehenswürdigkeit ist das Schloss Pittenhart, das im frühen 19. Jahrhundert erbaut wurde und heute als Hotel genutzt wird.

9. Im Ortsteil Schalchen befindet sich eine Kartschananlage, die im Sommer für die Öffentlichkeit zugänglich ist.

10. Im Ortsteil Höhenberg befindet sich ein Freizeitpark mit mehreren Spielplätzen, Minigolfplatz und Fahrgeschäften.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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