Volkerzen Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Volkerzen Grundbuchauszug bestellen

Volkerzen ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Vorwahl
02681
Kfz-Kennzeichen
AK
Gemeinde
07 1 32 110
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Volkerzen, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Die Gemeinde Volkerzen (auch: Wolkerzen) liegt im östlichen Teil des Landkreises Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz, Deutschland. Sie grenzt im Norden an den Landkreis Darmstadt-Dieburg (Hessen), im Osten an die Gemeinde Nieder-Olm, im Süden an Gau-Bickelheim und die Gemeinde Mainz-Kastel, im Westen an die Gemeinde Mainz-Gonsenheim und im Nordwesten an die Stadt Mainz.

Zu Volkerzen gehören die Orte Wackernheim, Eppelsheim, Indersdorf, Klein-Winternheim und Kastel. Der Name stammt aus dem Mittelhochdeutschen und bedeutet so viel wie „Wolkenort“.

Volkerzen hat eine Fläche von rund 13 km2, wovon nur 0,6 km2 bewohnt sind. Die Einwohnerzahl beträgt ca. 2.730 Menschen. Volkerzen ist damit eine der kleinsten Gemeinden im Landkreis Mainz-Bingen.

Der Ort ist bekannt für sein reiches kulturelles Erbe. So gibt es hier einige historische Gebäude wie die Kirche St. Nikolaus, das Schloss Volkerzen, verschiedene Höfe und das alte Rathaus. Es gibt auch mehrere Museen, wie das Schlossmuseum und das Heimatmuseum.

Die Gemeinde ist ein beliebtes Reiseziel für Weinliebhaber, da sie sich in der Nahe Region befindet, die zu den besten Weinanbaugebieten in ganz Deutschland gehört. Es gibt mehrere Weinkeller, die regelmäßig Touristen und Einheimische begrüßen. Auch zahlreiche Weinstraßen und Wanderwege laden Besucher zu einer Entdeckungstour durch die malerische Landschaft ein.

Der Ort Volkerzen hat außerdem eine breite Palette an Sportmöglichkeiten wie Golf, Wandern, Tennis und Reiten zu bieten. Außerdem veranstaltet die Gemeinde regelmäßig Veranstaltungen, Konzerte und Festivals.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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