Ahrensbök Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Ahrensbök Grundbuchauszug bestellen

Ahrensbök (plattdeutsch Ahrensböök) ist nach den beiden kreisfreien Städten Lübeck und Kiel sowie der Stadt Fehmarn die nach Fläche viertgrößte Gemeinde des Bundeslandes Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Kfz-Kennzeichen
OH
Gemeinde
01 0 55 001
Adresse der Gemeinde
Website
Gemarkungen
Barghorst, BarghorsterMoor, Birkenhof, BraunerHeckkaten, BraunerHirsch, Diestelkamp, Flachsröste, Flörkendorf, Gießelrade, Grebenhagen, Haarberg, Havekost, Heikenweide, Heuerstubben, Hohenhorst, Holstendorf, Hörsten, Iskuhle, Kattenberg, Krögen, Lebatz, LebatzerHeckkaten, Moosen, Neuhof, Schwienkuhlen, Siblin, Spechserholz, Steindamm, Talmühle
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Fakten über die Gemeine Ahrensbök, Schleswig-Holstein, Deutschland

1. Ahrensbök liegt im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein, ca. 40 km nordwestlich von Hamburg.

2. Die Gemeinde hat etwa 4.900 Einwohner (Stand 2019).

3. Der Ort wurde im Jahr 1241 erstmals urkundlich erwähnt.

4. Im 17. Jahrhundert war Ahrensbök ein Zentrum des alten Handwerks und ein beliebter Sommerort für Adlige aus Hamburg.

5. Ahrensbök ist bekannt für seine historische Kirche, die St.-Laurenzius-Kirche, die im 18. Jahrhundert erbaut wurde.

6. Nahe dem Ort befindet sich der Park Schloss Ahrensburg, der als beliebter Wanderweg für Spaziergänger dient.

7. In der Gemeinde gibt es mehrere Seen, darunter den Ahrensböker See und den Doose See.

8. Der Ahrensböker See ist ein beliebtes Ziel für Wassersportaktivitäten und für das Baden und Angeln.

9. In der Gemeinde gibt es viele Wander- und Radwege sowie zahlreiche Reiterhöfe und Golfplätze.

10. Ahrensbök ist heute eine blühende Gemeinde mit zahlreichen Unternehmen aus dem Bereich Tourismus und Landwirtschaft.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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