Ahrenviölfeld Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Ahrenviölfeld Grundbuchauszug bestellen

Ahrenviölfeld (dänisch: Arenfjoldemark, nordfriesisch: Årnfjålfäil) ist eine Gemeinde im Kreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Vorwahl
04626
Kfz-Kennzeichen
NF
Gemeinde
01 0 54 004
Adresse der Amtsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Ahrenviölfeld, Schleswig-Holstein, Deutschland

Die Gemeinde Ahrenviölfeld besteht seit 1959 aus den Orten Ahrenviölfeld sowie Frieburgerhörne, Brokdorf und Heidmoor. Sie liegt im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein und hat eine Fläche von etwa 28 Quadratkilometern. Zur Gemeinde gehören zahlreiche Bauern- und Naturschutzgebiete sowie Wälder. Der Anteil an Waldgebiet beträgt etwa 15%. Die Gemeinde ist von verschiedenen Seen umgeben, darunter der Große Ratzeburger See, die Salmsdorfer Tannen und der Waldsee.

Der Name Ahrenviölfeld geht auf den ersten Siedler Ernst Volfes Nachkommen zurück, der im Jahr 1240 das Gebiet besiedelte. Am 25. Februar 1959 entschied der schleswig-holsteinische Landtag, dass der Ort und seine umliegenden Dörfer zu einer gemeinsamen Gemeinde werden sollten.

Die Einwohnerzahl der Gemeinde beträgt etwa 4.600. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung ist mit 50 Jahren relativ hoch. Die Haupteinnahmequelle der Bewohner ist der Agrarsektor, der ungefähr 50% der Beschäftigten in der Gemeinde ausmacht. Viele Einwohner sind auch im öffentlichen oder privaten Dienst tätig. Die meisten Einwohner sind evangelisch-lutherischer Konfession.

Ahrenviölfeld bietet zahlreiche touristische Attraktionen. Am bekanntesten sind der einzigartige Havellandsteig, ein Wanderweg, der durch die unberührte Landschaft der Gemeinde führt, sowie verschiedene andere Wander- und Radwege. Daneben gibt es noch viele Sehenswürdigkeiten, zum Beispiel die Schlossanlage Brokdorf, das älteste Baudenkmal des Ortes. Zudem gibt es zwei Museen in Ahrenviölfeld: Das Heimatmuseum im Schloss Brokdorf und das Historische Museum am Marktplatz in Ahrenviölfeld.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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