Arnstedt Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Arnstedt Grundbuchauszug bestellen

Eingemeindung
1. September 2010
Postleitzahl
06456
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Fakten über die Gemeine Arnstedt, Sachsen-Anhalt, Deutschland

1. Die Gemeinde Arnstedt liegt im Landkreis Harz und ist Teil der Verwaltungsgemeinschaft Oberharz am Brocken.

2. Mit einer Fläche von knapp 39 km² zählt die Gemeinde Arnstedt zu den kleineren Lagen in Sachsen-Anhalt.

3. Die Einwohnerzahl beträgt laut Volkszählung 2011 1.678.

4. Der Ort wurde erstmals im Jahr 1494 als Arnstede im Zusammenhang mit dem Kloster Drübeck erwähnt.

5. Seit dem 16. Jahrhundert befand sich Arnstedt im Eigentum der Grafen von Stolberg-Stolberg, die das Dorf als Lehen an verschiedene Adelsfamilien vergaben.

6. Im Jahr 1815 wurde die Herrschaft der Familie von Stolberg-Stolberg durch den Kongress von Wien beendet und Arnstedt kam unter preußischen Herrschaft.

7. Bis 1945 war Arnstedt Sitz des Amtes Arnstedt. Mit der Amtsreform 1946 wurde die Gemeinde Teil des Kreises Quedlinburg im damaligen Bezirk Magdeburg.

8. Seit 1994 gehört die Ortsteil Arnstedt wieder zum Kreis Harz im Landkreis Sachsen-Anhalt.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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