Bayreuth Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
https://www.youtube.com/watch?v=PXSfBASsS6s&pp=ygUIQmF5cmV1dGg%3D

Grundbuchauszug Bayreuth Grundbuchauszug bestellen

Die Stadt ist Sitz der Regierung von Oberfranken, des Bezirks Oberfranken und des Landratsamts Bayreuth. Das markgräfliche Opernhaus gehört seit 2012 zum UNESCO-Weltkulturerbe. Anders als der Name vermuten lässt, gehört die Stadt erst seit dem Jahr 1810 zu Bayern
Bundesland
Bayern
Kfz-Kennzeichen
BT
Gemeinde
09 4 62 000
Stadtgliederung
74 Gemeindeteile
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemarkungen
Aichig, Bauernhöfen, Döhlau, Eichelberg, Erdelberg, Görau, Grunau, Grunauermhle, Grunauermühle, Hhl, Hilpertsgraben, Höflas, Hühl, Letten, Rollwenzel, Rollwenzelei, Seulbitz, Unterpreuschwitz, Wiesen
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Fakten über die Gemeine Bayreuth, Bayern, Deutschland

1. Bayreuth liegt im Nordwesten des Bundeslandes Bayern in Deutschland.

2. Die Stadt hat eine Fläche von 63,71 km2 und ist die größte Stadt im Landkreis Bayreuth.

3. Laut der letzten Volkszählung aus dem Jahr 2020 hatte Bayreuth eine Bevölkerung von 72.290 Einwohnern.

4. Bayreuth ist berühmt für sein Opernfestspiel, das jährlich im Juli und August veranstaltet wir, sowie für den Richard-Wagner-Festspielhaus.

5. Bayreuth ist auch bekannt für seine zahlreichen historischen Gebäude, die in ihrer Geschichte als Residenz der Hohenzollern bis zur Zeit Napoleons im frühen 19. Jahrhundert standen.

6. Seit 1973 ist die Stadt Sitz der Universität Bayreuth, deren Fakultäten in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Naturwissenschaften, Wolken und Technologie, Humanwissenschaften, Sozialwissenschaften, Rechts- und Staatswissenschaft unterrichten.

7. Bayreuth ist ein wichtiges Zentrum für Kultur, Kunst und Wissenschaft und beherbergt viele bedeutende Museen.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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