Billroda Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Billroda Grundbuchauszug bestellen

Eingemeindung
1. Juli 2009
Postleitzahl
06647
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Fakten über die Gemeine Billroda, Sachsen-Anhalt, Deutschland

Die Gemeinde Billroda ist eine deutsche Gemeinde im Landkreis Saalekreis in Sachsen-Anhalt. Sie liegt am Fluss Mulde, rund 15 Kilometer südöstlich der Kreisstadt Merseburg und hat etwa 1.000 Einwohner.

Geschichte:
Die Gemeinde Billroda wurde im Jahr 1237 erstmals urkundlich erwähnt. In der Region wurden bereits vor vielen Jahren Verteidigungsanlagen errichtet, jedoch konnten aus dieser Zeit keine Überreste erhalten werden. Im Jahr 1652 wurde die Ortschaft zerstört und im 30jährigen Krieg erneut vollständig zerstört. Ab diesem Zeitpunkt begann der Wiederaufbau von Billroda.

Wirtschaft:
In Billroda befinden sich mehrere Gewerbebetriebe, darunter mehrere Baufirmen, ein Hersteller für Fenster und Türen, ein Schweißer sowie mehrere Handwerker. Der Ort ist auch als Zentrum für den regionalen Handel bekannt.

Kultur:
In Billroda gibt es einige Kulturveranstaltungen, darunter ein jährliches Blasmusikfestival. Es gibt auch eine kleine Bibliothek, die vor allem mit Büchern aus dem 20. Jahrhundert ausgestattet ist. In jüngster Zeit hat die Gemeinde ein modernes Kulturzentrum errichtet, in dem regelmäßig auch Theaterstücke und Ausstellungen stattfinden.

Sehenswürdigkeiten:
Im Ortskern von Billroda gibt es mehrere alte sehenswerte Bauwerke. Dazu gehört die Stadtkirche St. Martin, die 1690 erbaut wurde. Auch die alte Marktkirche ist einen Besuch wert. Außerdem gibt es einige zum Teil rekonstruierte alte Gutshäuser und Wassermühlen sowie einzelne Denkmäler, die an historische Persönlichkeiten erinnern.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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