Brenk Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuchauszug Brenk Grundbuchauszug bestellen

Brenk ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Gemeinde
07 1 31 201
Gemeindegliederung
2 Ortsteile
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsbürgermeister
Christoph Stenz
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Fakten über die Gemeine Brenk, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Die Gemeine Brenk ist eine ländliche Gemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz, Deutschland. Sie liegt im Südosten des Landkreises am Öfteren im Naturpark Soonwald-Nahe und gehört zur Verbandsgemeinde Ochtendung.

Bevölkerung

Die Gemeinde hatte am 31. Dezember 2019 insgesamt 624 Einwohner. Sie ist somit die kleinste Gemeinde des Landkreises.

Geschichte

Die erste urkundliche Erwähnung von Brenk als "Brinc" erfolgte 1119. Im Jahr 1298 wurde Brenk in einer Schenkungsurkunde des Erzbischofs von Trier erwähnt. Seit dem 17. Jahrhundert war die Gemeinde im Besitz der Familie von Helmstatt-Blumenthal bis sie im Jahr 1872 an Preußen fiel. Heute gehört die Gemeinde zum Land Rheinland-Pfalz.

Sehenswürdigkeiten

In Brenk gibt es mehrere sehenswerte Attraktionen. Das Schlosshelmstatt-Blumenthal ist ein barockes Schloss aus dem 16. Jahrhundert und steht unter Denkmalschutz. Es ist heute eine private Residenz und nicht öffentlich zugänglich. Außerdem befindet sich in Brenk die Pfarrkirche St. Maria, eine romanische Kirche aus dem 13. Jahrhundert. Ebenfalls sehenswert ist das Alte Rathaus aus dem 17. Jahrhundert. Es ist ein Palais im italienischen barocken Stil und wurde 1873 renoviert.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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