Buchenberg Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Buchenberg Grundbuchauszug bestellen

Buchenberg ist ein Markt im bayerisch-schwäbischen Landkreis Oberallgäu.
Bundesland
Bayern
Landkreis
Gemeinde
09 7 80 117
Marktgliederung
50 Gemeindeteile
Adresse derMarktverwaltung
Website
Erster Bürgermeister
Toni Barth (CSU)
Gemarkungen
Ahegg, Albris, Amweg, AufderHalde, Bechen, Bihls, Bischlags, Brogen, Einöde, Eschach, Eschachberg, Eschachried, Freitags, Gablers, Gösers, Hahnemoos, Hehlen, Hochberg, Hochreuten, Hölzlers, Kenels, Klamm, Köpf, Masers, Mayerhof, Niederhofen, Oberhofen, Orthalden, Riedhalden, Riefen, Saiten, Schwarzerd, Steckenried, Stockach, Unterhalden, Warthausen, Wegscheidel, Weinharz, Wenk, Wirlings
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Fakten über die Gemeine Buchenberg, Bayern, Deutschland

Die Gemeine Buchenberg ist eine Gemeinde im Landkreis Traunstein in Bayern, Deutschland. Es liegt in der Region Oberbayern und hat etwa 1.092 Einwohner (Stand 2020). Die Gemeindefläche beträgt 13,6 km².

Buchenberg liegt im Tal des Schwarzen Bergs im Alpenvorland, direkt am Fuße des Buchenbergs, einem 1.396 Meter hohen Berg der Gebirgsgruppe Chiemgauer Alpen. Der höchste Punkt der Gemeinde ist die Heuschober-Kaser, mit 1.735 Metern.

Buchenberg hat eine lange Geschichte und wurde bereits im Jahr 786 urkundlich erwähnt. Es ist bekannt für seine zahlreichen Sehenswürdigkeiten wie das Schloss Rottenburg, die Kirche St. Peter und Paul, den Ortsteil Rauchenbach, das Kloster Bürgermühle, die Alttann-Kapelle und viele mehr.

Die Gemeinde ist als Touristenort beliebt und hat ein vielfältiges Angebot an Freizeitmöglichkeiten, darunter Skifahren, Wandern, Radfahren und Langlaufen. Zudem gibt es ein umfangreiches Netz an Wanderwegen, sowie ein Golfplatz und weitere Sport- und Freizeiteinrichtungen.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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