Burgsponheim Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Burgsponheim Grundbuchauszug bestellen

Burgsponheim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Vorwahl
06758
Kfz-Kennzeichen
KH
Gemeinde
07 1 33 019
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemarkungen
Ackermannsmhle, Ackermannsmühle, AkvasMhle, AkvasMühle, Brauchsmhle, Brauchsmühle
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Fakten über die Gemeine Burgsponheim, Rheinland-Pfalz, Deutschland

1. Die Gemeinde Burgsponheim liegt im rheinland-pfälzischen Landkreis Bad Kreuznach.

2. Burgsponheim hat etwa 775 Einwohner und besteht aus den drei Ortsteilen Burgsponheim, Dreiweibern und Schönmattenwag.

3. Der Name der Gemeinde stammt aus dem Mittelhochdeutschen und bedeutet "Burg der Sponheimer".

4. Im Jahr 830 wurde die Burg erstmals in einer Urkunde erwähnt. Damals gehörte die Burg der Familie von Cronberg.

5. Burgsponheim war seit dem 12. Jahrhundert Residenz der Herren von und zu Waldenburger und ihrer Nachfolger, der Grafen von Kanitz.

6. Am 25. März 1945 wurde die Burg durch alliierte Fliegerbomben zerstört. Heute steht nur noch ein Wohnturm aus dem 15. Jahrhundert.

7. Im Ort gibt es die St. Bernhard Kirche, die im Jahr 1854 erbaut wurde.

8. Im Ort befindet sich auch eine Freilichtbühne, die jährlich im Sommer viele Konzerte, Musicals und Theateraufführungen bietet.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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