Christinendorf Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Christinendorf Grundbuchauszug bestellen

Eingemeindung
31. Dezember 1997
Eingemeindet nach
Thyrow
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Fakten über die Gemeine Christinendorf, Brandenburg, Deutschland

1. Christinendorf ist ein Ortsteil der Gemeinde Nordkirchen im Landkreis Havelland in Brandenburg, Deutschland.

2. Im Jahr 2005 hatte die Gemeine Christinendorf 847 Einwohner.

3. Der Ort war schon 1320 als Chrystenstorff urkundlich erwähnt.

4. Christinendorf liegt direkt an der Havel und ist durch die B 5 erreichbar.

5. Das historische Schloss in Christinendorf wurde 1817 als Wasserburg errichtet.

6. Der älteste Teil der Kirche, der Turm, stammt aus dem 15. Jahrhundert.

7. In der Gemeine gibt es eine Schule sowie ein Sportzentrum, das "Sportclub Christinendorf".

8. Im Ort befinden sich zwei kulturelle Sehenswürdigkeiten: ein Denkmal für den Historiker und Politiker Wilhelm von Humboldt und das Haus des Komponisten Carl Maria von Weber.

9. Die Gemeine hat drei Flüsse: die Havel, die Kyritz-Ruppiner-Kanal und die Reska.

10. Die Gemeine gehört zum Amt Neuruppin und liegt in der Nähe der Stadt Kyritz.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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