Döllstädt Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Döllstädt Grundbuchauszug bestellen

Döllstädt ist eine Gemeinde im thüringischen Landkreis Gotha
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Vorwahl
036206
Kfz-Kennzeichen
GTH
Gemeinde
16 0 67 011
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Döllstädt, Thüringen, Deutschland

1. Die Gemeine Döllstädt liegt im Bundesland Thüringen in Deutschland.

2. Die Gemeinde hat eine Fläche von 15,75 km² und zählt mit zirka 845 Einwohnern gemäß des Zensus 2011.

3. Die Gemeinde ist seit 1996 ein staatlich anerkanntes Erholungsgebiet.

4. Döllstädt gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Sondershausen/Rhön sowie zum Landkreis Eichsfeld.

5. Der Ort wurde erstmals 1276 in der Thüringer Landscaftsgeschichte erwähnt.

6. Der Name Döllstädt stammt aus dem althochdeutschen und bedeutet „Zuflucht“ oder „Versteck“.

7. Sehenswürdigkeiten in Döllstädt sind der historische Kapellenberg, das Schloss Döllstädt sowie einige Wehranlagen und Burgruinen.

8. Döllstädt ist für seine zahlreichen Seen bekannt. Die größten Seen der Gegend sind der Steuerberger See, der Ostersee und der Wolfssee.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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