Ellerhoop Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Amtliche Bodenrichtwertauskunft für Ihr Grundstück/Immobilie vom zuständigen Gutachterausschuss
Bitte beachten Sie: Zusätzlich fallen für die Baulastenauskunft Amtsgebühren pro Grundstück an. Die Höhe der Amtsgebühren ist je nach Behörde unterschiedlich. Bei unbelasteten Flurstücken ca. 10€-50€ pro Grundstück, bei belasteten Flurstücken in Einzelfällen auch höher. In Schleswig-Holstein fallen Gebühren von teilweise 60€ pro Grundstück an.

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Die Gesamtkosten betragen: 24,80
Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
Leaflet | © OpenStreetMap contributors

Grundbuchauszug Ellerhoop Grundbuchauszug bestellen

Zur Gemeinde gehören die Ortsteile Wieren, Brockhorst, Missen, Oha, Wohlt und Thiensen
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Vorwahl
04120
Kfz-Kennzeichen
PI
Gemeinde
01 0 56 014
Adresse der Amtsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Ellerhoop, Schleswig-Holstein, Deutschland

Die Gemeinde Ellerhoop liegt im Kreis Pinneberg in der Region Schleswig-Holstein, Deutschland. Die Stadt mit ihren knapp 15.000 Einwohnern ist Teil des Amtelmann und zählt zu den sechs amtlich bestellten Ortschaften.

Der Ort wurde ursprünglich 1242 von Wilhelm II. Großgraf von Holstein als eine Wasserburg gegründet. Im Laufe der Jahrhunderte wuchs und entwickelte sie sich zu einer wichtigen Handelsstadt.

In Ellerhoop befinden sic Gebäude von nationaler Bedeutung, wie das Rathaus aus dem Jahr 1571 und die Kirche St. Nicolai aus dem 13. Jahrhundert. In den öffentlich zugänglichen Teilen des Freilichtmuseums kann man viele historische Gebäude und Denkmäler bewundern.

Die Gemeinde ist für viele Aktivitäten bekannt. Jeden Sommer findet hier der Ellerhooper Markt statt, der eine Reihe von Kunsthandwerkerständen beherbergt. Es gibt auch mehrere Sportvereine vor Ort, die verschiedene aktive Veranstaltungen organisieren. Zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten gehören die Ellerhooper Düne, die Ellerhooper Mühle und das Naturschutzgebiet Wattenmeer.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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