Erdweg Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Erdweg Grundbuchauszug bestellen

Erdweg ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Dachau
Bundesland
Bayern
Landkreis
Gemeinde
09 1 74 118
Gemeindegliederung
17 Gemeindeteile
Adresse der Gemeinde
Website
Erster Bürgermeister
Christian Blatt (CSU)
Gemarkungen
Altstetten, Bogenried, Eisenhofen, Großberghofen, Guggenberg, Hof, Petersberg, Unterweikertshofen, Walkertshofen, Welshofen
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Fakten über die Gemeine Erdweg, Bayern, Deutschland

Die Gemeinde Erdweg liegt im oberbayerischen Landkreis Aichach-Friedberg und ist eine der 79 Gemeinden im Landkreis. Sie liegt zwischen den Städten Augsburg (ca. 27 km entfernt) und Donauwörth (ca. 20 km entfernt). Die Ortschaft liegt an der Flüssen Wörnitz, Binsental und Steingraben.

Laut dem Zensus 2011 hatte das Gebiet mit seinen ca. 2.028 Einwohnern eine Fläche von 22,14 km². Davon sind 0,24 km² Wasserfläche und die restliche Fläche (21,90 km²) besteht aus Land.

Als Sehenswürdigkeiten in der Gemeinde gibt es den Landschaftspark, einen Waldlehrpfad, ein Freizeitzentrum, ein Freibad sowie ein Spielplatz. Außerdem befindet sich in der Nähe des Dorfes eine 12.000 m² große Kalksteinhöhle, die als archäologische Fundstätte genutzt wird. Zudem befindet sich in der Ortschaft eine imposante Burgruine, ein Biotop sowie mehrere historische und mittelalterliche Kapellen.

Erdweg hat ein aktives Vereinsleben. Es gibt viele Sportvereine, Musikvereine und Kulturvereine.

Diese Gemeinde ist ein natürliches Paradies, denn es gibt viele unterschiedliche Naturschutzgebiete und lebendige Tierwelt. Ein weiterer Höhepunkt dieser Region ist das Erhalten von Tradition und Kultur.

Erdweg bietet eine Vielfalt an kulinarischen Genüssen, Restaurants und Cafés. Die Gemeinde ist ein beliebter Urlaubsort, da sie aufgrund ihrer landschaftlichen Schönheit und reichen Kulturgeschichte ein Erlebnis für jedes Alter bietet.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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