Erftstadt Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
https://www.youtube.com/watch?v=WYEQZa6x0h4&pp=ygUJRXJmdHN0YWR0

Grundbuchauszug Erftstadt Grundbuchauszug bestellen

Da keiner der Orte den Rang eines Hauptortes beanspruchen konnte, wurde der Name nach dem größten Fluss im neuen Stadtgebiet, der Erft, gewählt
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Kreis
Gemeinde
05 3 62 020
Stadtgliederung
18 Stadtteile
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Bürgermeisterin
Carolin Weitzel (CDU)
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Fakten über die Gemeine Erftstadt, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

1. Erftstadt liegt im Bundesland Nordrhein-Westfalen und ist eine mittlere kreisangehörige Stadt des Rhein-Erft-Kreises.

2. Die Stadt hat eine Fläche von 106 km² und zählt rund 41.000 Einwohner.

3. Erftstadt liegt in der Nähe des Nationalparks Bergisches Land, des Heidesees und des Rursee-Stausees.

4. Erftstadt besitzt acht Ortsteile: Lechenich, Liblar, Bergheim, Quadrath-Ichendorf, Berrendorf, Kerpen, Blatzheim und Türnich.

5. Die größten Arbeitgeber der Region sind die Firmen DSM, Thyssen Krupp, Unilever und die Verwaltung des Rhein-Erft-Kreises.

6. Es gibt mehrere Sehenswürdigkeiten in Erftstadt, wie das Schloss Liblar, die Burg Quadrath, die Kölnerstraße und die alte Schmiede in Türnich.

7. Erftstadt ist auch bekannt als ein sehr beliebtes Ausflugsziel für Wanderer und Radfahrer. Die umliegenden Wälder und Berge bieten viele schöne Wanderwege.

8. In Erftstadt gibt es mehrere Kindergärten, Grundschulen, Förderschulen, Realschulen und Gymnasien sowie private Schulen, um den Bildungsbedarf der Bürger zu decken.

9. Erftstadt ist auch reich an Freizeitmöglichkeiten. Es gibt mehrere Sport- und Freizeiteinrichtungen, wie Tennisplätze, Minigolfanlagen, Kegelbahnen, Hallen- und Freibäder und eine Skate-Anlage.

10. Erftstadt hat auch einige interessante Veranstaltungen und Festivals, wie das Erftstadt-Feste, das Open Air Festival im Sommer und das Erftkäster Karneval.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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