Finsing Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Finsing Grundbuchauszug bestellen

Finsing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Erding.
Bundesland
Landkreis
Gemeinde
09 1 77 118
Gemeindegliederung
7 Gemeindeteile
Adresse der Gemeinde
Website
Erster Bürgermeister
Max Kressirer (Wählergruppe Eicherloh)
Gemarkungen
Finsing
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Fakten über die Gemeine Finsing, Bayern, Deutschland

1. Finsing liegt in der Region Oberbayern und ist Teil des Landkreises Ebersberg.

2. Die Gemeinde hat eine Fläche von ca. 16,24 km².

3. Die Einwohnerzahl beträgt ca. 5.800.

4. Finsing wurde erstmals im Jahr 1242 urkundlich erwähnt.

5. Die bekannteste Sehenswürdigkeit der Gemeinde ist die Wallfahrtskirche zur Heiligen Maria aus dem 14. Jahrhundert.

6. Auch der Barockbau Schloss Finsing von 1720 ist eines der Highlights.

7. Das Wahrzeichen von Finsing ist der "Schwan" am Wappenschild mit der Inschrift "In Gottes Hand ist unser Leben".

8. In Finsing gibt es viele Wander- und Radwege, die sich durch eine reizvolle Landschaft schlängeln.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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