Fuchsstadt Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Fuchsstadt Grundbuchauszug bestellen

Fuchsstadt ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Bad Kissingen und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen.
Bundesland
Landkreis
Kfz-Kennzeichen
KG, BRK, HAB
Gemeinde
09 6 72 124
Gemeindegliederung
1 Gemeindeteil
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemarkungen
Fuchsstadt
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Fakten über die Gemeine Fuchsstadt, Bayern, Deutschland

:

• Die Gemeinde Fuchsstadt liegt im bayerischen Landkreis Bad Kissingen im Regierungsbezirk Unterfranken und ist eine historische Gemeinde.

• Fuchsstadt liegt an der mittleren Fränkischen Saale, nur rund 3 km von der fränkischen Stadt Bad Kissingen entfernt.

• Fuchsstadt hat etwa 1.775 Einwohner und gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Karlstadt.

• Seit dem 01.05.1971 ist die Gemeinde Fuchsstadt Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Karlstadt, die zusammen mit den Gemeinden Gaukönigshofen, Geroda, Hausen bei Würzburg, Rottendorf und Steinheid besteht.

• Fuchsstadt hat eine sehr interessante Naturgeographie. Der Talraum der mittleren Fränkischen Saale sowie die hügelige Kulturlandschaft des Steigerwaldes bieten reichlich Naturinteressensmöglichkeiten.

• Viele Losungsbäume in den angrenzenden Waldgebieten weisen darauf hin, dass sich die Region schon seit langer Zeit in Familienbesitz befindet.

• In Fuchsstadt stehen alte Fachwerkhäuser aus dem 17. und 18. Jahrhundert, die noch als Wohngebäude genutzt werden.

• Die Einwohner des Ortes werden gerne mal als „Fuchser“ bezeichnet.

• Fuchstadts größter Arbeitgeber ist ein großes Autoteile-Unternehmen.

• Der nächstgelegene Bahnhof befindet sich in Würzburg, etwa 25 Kilometer vom Dorf entfernt.

• Jedes Jahr im Sommer findet das Volksfest „Fuchsstädter Torhausfest“ statt, das sehr beliebt ist.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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