Gau-Bischofsheim Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Gau-Bischofsheim Grundbuchauszug bestellen

Gau-Bischofsheim ist eine Ortsgemeinde mit rund 2000 Einwohnern im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Vorwahl
06135
Kfz-Kennzeichen
MZ, BIN
Gemeinde
07 3 39 020
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Gau-Bischofsheim, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Gau-Bischofsheim ist eine Gemeinde im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz, Deutschland. Sie gehört der Verbandsgemeinde Bodenheim an.

Einwohner: ca. 2.400

Fläche: ca. 10 Quadratkilometer

Höhe: zwischen 50 und 115 Metern über NN

Postleitzahl: 55270

Vorwahl: 06138

Kfz-Kennzeichen: MAI

Geografische Lage: zwischen Mainz und Bingerbrück, ungefähr fünf Kilometer südwestlich von Mainz

Entfernung nach Frankfurt am Main: 72 Kilometer

Entfernung nach Köln: 130 Kilometer

Sehenswürdigkeiten: Alte Kirche, Bischofsstall, Teil des UNESCO Welterbes Oberes Mittelrheintal

Besonderheiten: Daneben besteht die Möglichkeit zu Rad- und Wanderwegen entlang des Rheins, sowie Bootsfahrten auf dem Rhein.

Geschichte: Die ersten Siedler sollen im 7. Jahrhundert an den Ufern des Rheins eingetroffen sein. Im 12. Jahrhundert wurde die Gemeinde erstmals urkundlich erwähnt. Seit dem 14. Jahrhundert war die Gemeinde ein Teil des Erzbistums Mainz. Ab dem 17. Jahrhundert nahm die Bevölkerungszahl deutlich zu, was dazu führte, dass es mehrere Kirchen gab. Zwischen dem 18. und 20. Jahrhundert kam es zu einem Bevölkerungsrückgang, was schließlich zum Abriss der Kirche führte. Im Zweiten Weltkrieg blieb die Gemeinde unzerstört. Heute ist Gau-Bischofsheim ein beliebter Wohnort für Pendler.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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