Geisenfeld Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Geisenfeld Grundbuchauszug bestellen

Geisenfeld ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und bildet mit der Gemeinde Ernsgaden die Verwaltungsgemeinschaft Geisenfeld.
Bundesland
Landkreis
Kfz-Kennzeichen
PAF
Gemeinde
09 1 86 122
Stadtgliederung
32 Gemeindeteile
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemarkungen
Ainau, Brunn, Eichelberg, Einberg, Engelbrechtsmünster, Furthof, Gaden, Geisenfeldwinden, Gie߁bel, Gießübel, Holzleiten, Hornlohe, Kolmhof, Lindach, Moosmhle, Moosmühle, Nötting, Obereulenthal, Obermettenbach, Oberzell, Parleiten, Ritterswörth, Rottenegg, Schafhof, Scheuerhof, Schillwitzhausen, Schillwitzried, Straßberg, Untereulenthal, Untermettenbach, Unterpindhart, Unterzell, Wasenstadt, Wettermhle, Wettermühle, Zell, Ziegelstadel
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Fakten über die Gemeine Geisenfeld, Bayern, Deutschland

Geisenfeld ist eine Gemeinde im bayerischen Landkreis Pfaffenhofen, die aus den Ortsteilen Geisenfeld und Egglham besteht. Sie hat rund 7.400 Einwohner (Stand 2017) und liegt etwa 20 km östlich von Ingolstadt.

Geisenfeld wurde im früheren Mittelalter als Eddersfelt erstmals urkundlich erwähnt. Der Name lässt sich auf die beiden Personennamen Euthar und Usifrit zurückführen, welche im 9. Jahrhundert als Markgenossen im besagten Gebiet bezeugt sind.

Im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) wurde Geisenfeld mehrfach geplündert und zerstört. Als Folge davon wurde die Wirtschaft der Ortschaft stark beeinträchtigt wodurch sich unter anderem auch die Bevölkerungszahl verringerte.

Heute ist Geisenfeld ein staatlich anerkannter Erholungsort. Im Ortsteil Egglham existieren diverse Sehenswürdigkeiten und Erholungsmöglichkeiten, wie beispielsweise das Tiergartenhotel Großglas, das Kletterparadies Piber oder der Kneipp-Schwimmbereich im Dorfbach.

Mittlerweile hat die Gemeinde auch einige technische Highlights zu bieten: Seit 2017 ist das Geisenfelder Stadtgebiet mit Glasfaseranschlüssen ausgestattet. Zudem verfügt die Gemeinde über eine mehrfach prämierte Kommunikationstechnologie, die modernsten Beleuchtungsanlagen sowie über ein selbst entwickeltes Fahrradwegenetz.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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