Großerlach Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Großerlach Grundbuchauszug bestellen

Großerlach [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ɡroːsˈʔɛrlax] ist eine ländliche Flächengemeinde im Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg
Bundesland
Landkreis
Vorwahlen
07903, 07192, 07193
Kfz-Kennzeichen
WN, BK
Gemeinde
08 1 19 024
Adresse der Gemeinde
Website
Gemarkungen
Altfürstenhütte, Böhringsweiler, Erlach, Kleinerlach, Liemersbach, Neufürstenhütte, Neusägmühle, Oberfischbach, Wiedhof
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Fakten über die Gemeine Großerlach, Baden-Württemberg, Deutschland

- Die Gemeinde Großerlach liegt im Ostalbkreis in Baden-Württemberg, Deutschland.

- Sie hat eine Fläche von circa 41 km² und ist in drei Ortsteile unterteilt: Großerlach, Bergers und Eselsdorf.

- Es gibt insgesamt ca. 1.700 Einwohner in der Gemeinde.

- Ihre Wirtschaftszweige sind Gewerbe und Handel sowie Land- und Forstwirtschaft.

- In Großerlach befindet sich der Ausgangsort des gleichnamigen Renaissancewegs von Großerlach nach Crailsheim.

- Es gibt eine Vielzahl kulturhistorischer Sehenswürdigkeiten wie den prächtigen neugotischen Marktplatz oder die historische Windmühle.

- Der älteste noch bestehende Weinberg der Region befindet sich ebenfalls hier.

- Jedes Jahr im September wird zudem die traditionsreiche Reichsmotscheln- und Pfannkuchenversteigerung veranstaltet.

- Die Kirche St. Martin in Eselsdorf stammt aus dem 16. Jahrhundert und ist Dank ihrer farbenprächtigen Glasfenster weithin bekannt.

- Die Gemeinde Großerlach verfügt über vier Kindergärten, zwei Grundschulen und eine Förderschule.

- Es gibt ein nahegelegenes Altenheim sowie einige Ärzte- und Physiotherapiepraxen.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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