Großseifen Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Großseifen Grundbuchauszug bestellen

Großseifen (mundartlich: Großseife) ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Vorwahl
02661
Kfz-Kennzeichen
WW
Gemeinde
07 1 43 227
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Großseifen, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Die Gemeine Großseifen liegt im Bundesland Rheinland-Pfalz und ist Teil des Landkreises Rhein-Hunsrück in Deutschland. Die Gemeinde hat eine Fläche von ca. 20,77 km². Somit ist sie die kleinste Kommune im Landkreis.

Laut dem Zensus vom 31. Dezember 2019 hatte die Gemeinde 590 Einwohner. Der nächstgrößere Ort ist die Stadt Kastellaun mit ca. 11.600 Einwohnern.

Die Gemeinde Großseifen besteht aus den fünf Ortschaften Moselkern, Niederkail, Oberkail, Riesweiler und Wehlen.

Der Tourismus und die Landwirtschaft sind die wichtigsten Wirtschaftsfaktoren der Gemeinde. Zu den touristischen Attraktionen zählen das Mosel-Radwegenetz und eine Vielzahl an Rad- und Wanderwegen in der Region. Es gibt einen Reiterhof, ein Minigolfplatz und einen Indoorspielplatz.

Im Ort gibt es zudem ein Freizeitbad, ein Hallenbad, eine Tennisanlage, eine Eishalle und ein Fitnessstudio.

Weitere interessante Fakten über Großseifen:

- Der Ort hat 2 Kirchen, die dem evangelischen und römisch-katholischen Glauben angehören.

- Es gibt einige Aussichtspunkte, die einen Blick auf die malerische Landschaft der Region ermöglichen.

- In der Gemeinde befindet sich ein Weidevogelreservat, das sich über die Maare und den Laacher See erstreckt.

- Im Ort gibt es ein Museum, das sich mit der Geschichte und Kultur der Region beschäftigt.

- Der Ort ist ein beliebter Ausgangspunkt für Wander- und Radtouren.

- In Großseifen finden jedes Jahr verschiedene Veranstaltungen, Festivals und Märkte statt.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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