Harsdorf Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Harsdorf Grundbuchauszug bestellen

Harsdorf ist eine Gemeinde im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Trebgast.
Bundesland
Landkreis
Kfz-Kennzeichen
KU, EBS, SAN
Gemeinde
09 4 77 119
Gemeindegliederung
15 Gemeindeteile
Adresse der Gemeinde
Website
Gemarkungen
Altenreuth, Brauneck, Eselslohe, Fohlenhof, Haselbach, Heidelmhle, Heidelmühle, Hettersreuth, Holzlucken, Lettenhof, Oberkeil, Oberlaitsch, Oberlohe, Pechgraben, Ritterleithen, Sandreuth, Schaitz, Unitz, Untergräfenthal, Unterkeil, Unterlaitsch, Unterlohe, Waldau, Zettmeisel, Zoltmhle, Zoltmühle
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Fakten über die Gemeine Harsdorf, Bayern, Deutschland

1. Die Gemeinde Harsdorf ist in Bayern, Deutschland gelegen und gehört zum Landkreis Regensburg.

2. Gemeinde Harsdorf hat etwa 3.369 Einwohner (Stand: 2018).

3. Die nächsten Nachbargemeinden sind Parsberg im Norden, Beratzhausen im Osten, Pfatter im Süden und Pielenhofen im Westen.

4. Die Gemeindegliederung besteht aus den fünf Ortsteilen Lohma, Kiefering, Loiching, Obererlbach und Westerndorf St. Peter.

5. Harsdorf liegt im Regionalkreis Neumarkt und ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt in der Oberpfalz.

6. Der Ort wurde im Jahr 1158 erstmals urkundlich erwähnt und gehörte bis Ende des 18. Jahrhunderts zur Grafschaft Bogen.

7. Seit 1818 gehört Harsdorf dem Königreich Bayern an.

8. Seit 1964 wird in Harsdorf Weinbau betrieben.

9. Die Hauptsehenswürdigkeit in der Gemeinde ist die katholische Pfarrkirche Hl. Johannes des Täufers, deren Bau im Jahr 1490 begonnen wurde.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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