Itterbeck Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Itterbeck Grundbuchauszug bestellen

Itterbeck ist eine alte Bauerschaft, die sich zu einer eigenständigen Gemeinde mit 1.820 Einwohnern entwickelt hat
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Vorwahl
05948
Kfz-Kennzeichen
NOH
Gemeinde
03 4 56 011
Adresse der Gemeinde
Website
Gemarkungen
Balderhaar, Balderhaarmoor, Doose, Egge, Itterbeckermoor, KleinStriepe, Ratzel, Striepe, Vennebrgge, Vennebrügge
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Fakten über die Gemeine Itterbeck, Niedersachsen, Deutschland

Die Gemeinde Itterbeck ist eine Gemeinde im westlichen Bereich des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen. Sie hat etwa 3.500 Einwohner und liegt an der Grenze zu den Niederlanden.

Itterbeck wurde im Jahr 1183 erstmals urkundlich erwähnt und ist somit eine der ältesten Gemeinden des Landkreises. Seit 1947 gehört die Gemeinde fest zu Niedersachsen. In den letzten Jahren hat sich die Wirtschaft in der Region stark entwickelt, wodurch auch ein Bevölkerungszuwachs zu verzeichnen ist.

Itterbeck ist reich an Kultur und Sehenswürdigkeiten. Zu nennen sind unter anderem das Stift Itterbeck, das 1670 erbaut wurde, die Mühle Barenberg aus dem 16. Jahrhundert, der Hof Kerkhoff aus dem 18. Jahrhundert, die neugotische Kirche St. Johannes sowie das Bürgermeisterhaus aus dem 17. Jahrhundert.

In Itterbeck gibt es zudem mehrere Naturschutzgebiete, wie beispielsweise das Kerngebiet von Itterbeck, das Ebsbacher Holz, das Luttersteiger Holz oder das Naturschutzgebiet Itterbeck-Haar.

Es gibt verschiedene Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise den Freizeitpark Itterbeck mit Sport- und Spielplätzen, einem Bürgerpark, einem Golfplatz, einem Waldspielplatz und dem Jugendzentrum Thale. Zudem gibt es mehrere Wander- und Radwege sowie diverse Sportstadien und -hallen.

Auch die Gastronomie ist in Itterbeck gut ausgebaut. Es gibt mehrere kleine Restaurants und Cafés, aber auch Biergärten und Gasthäuser, in denen man landestypische Speisen genießen kann.

Eine weitere Besonderheit ist die jährlich stattfindende Kunstvolksfest „Itterbecker Markt“, ein beliebtes Familienfest, das im Mai veranstaltet wird.

Zu guter Letzt bietet die Gemeinde Itterbeck überdurchschnittliche Bildungsmöglichkeiten. Es gibt mehrere Grundschulen, eine Sekundarschule, ein Gymnasium, mehrere Berufskollegs und diverse Volkshochschulen.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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