Jübar Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Jübar Grundbuchauszug bestellen

Jübar ist eine Gemeinde im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Gemeinde
15 0 81 225
Gemeindegliederung
8 Ortsteile
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Bürgermeister
Carsten Borchert (CDU)
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Fakten über die Gemeine Jübar, Sachsen-Anhalt, Deutschland

1. Die Gemeine Jübar ist eine ländliche Gemeinde im Landkreis Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt, Deutschland mit rund 730 Einwohnern.

2. Sie liegt in der Nähe der Kreisstädte Bernburg und Aschersleben und umfasst eine Fläche von fast 20 Quadratkilometern.

3. Es gibt drei Ortsteile in der Gemeinde Jübar: Jübar an der Elbe, Ellierode und Spahl.

4. Seit dem Jahr 2005 gehören die Orte Jübar an der Elbe und Ellierode zur Gemeinde Jübar. Der Ort Spahl wurde erst im Jahr 2010 eingemeindet.

5. In Jübar an der Elbe befindet sich die älteste Kirche der Gemeinde. Sie stammt aus dem 12. Jahrhundert und ist auch als „Ziegeleikirche“ bekannt.

6. In der Gemeinde Jübar gibt es viele Sehenswürdigkeiten und Freizeitempfehlungen. Besucher können u.a. die Burgruine Goseck besichtigen, an einer Schiffsfahrt auf der Elbe teilnehmen oder den 15 km langen Radweg von Foxhagen nach Jübar an der Elbe befahren.

7. In der Umgebung gibt es zudem mehrere Naturschutzgebiete, wie den „Bosedorfer Teich“ und das „Naturschutzgebiet Muldemündung“, die zahlreiche Flora und Fauna aufweisen.

8. Die Gemeinde Jübar ist unter anderem für die landwirtschaftliche Produktion und den Weinanbau bekannt. Hier werden Bauernhofprodukte und Weine hergestellt, die von Bewohnern und Touristen gerne gekauft werden.

9. In der Gemeinde gibt es zudem einige kleinere Unternehmen, die Produkte aus Kunststoff, Holz und Metall produzieren.

10. In Jübar an der Elbe findet alljährlich ein traditionelles Mühl- und Backfest statt, das jedes Jahr zahlreiche Besucher anzieht.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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