Kehrig Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Kehrig Grundbuchauszug bestellen

Kehrig ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Vorwahl
02651
Kfz-Kennzeichen
MYK, MY
Gemeinde
07 1 37 043
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Gemarkungen
Bausberg, Lohbrckermhle, Lohbrückermühle, Mädburgermhle, Mädburgermühle, Neumhle, Neumühle
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Fakten über die Gemeine Kehrig, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Die Gemeine Kehrig gehört zum Landkreis Mainz-Bingen, einem der größeren Landkreise in Rheinland-Pfalz. Sie ist Teil des Weinbaugebiets Rheinhessen und besitzt 9 Weinlagen, die vom Naturpark Rhein-Taunus umgeben sind. Den Ort prägen die verschiedenen (Winzer-)Höfe und die kleinen Gassen.

In den letzten Jahren hat sich die Gemeinde zu einem beliebten Touristenziel und Wohnort entwickelt. Es gibt mehrere Rad- und Wanderwege, die durch die Landschaft führen. Ebenso lohnt sich ein Besuch des nahegelegenen Burg Weltersbach. Die Burgruinen, welche auf den Weinbergen thronen, bieten einen beeindruckenden Blick über die Weinberge und das Rheintal.

Kehrig verfügt über eine modernisierte Infrastruktur mit neuen Straßen, Märkten, Schulen und einer Kirche. Im mittelalterlichen Stadtkern befindet sich die evangelische Marienkirche, die jährlich viele Touristen anzieht. In der Nähe des Marktes finden regelmäßig Weinfeste, Konzerte und andere Veranstaltungen statt.

Die Wirtschaft lebt vom Weinbau. Obwohl der Weinbau in den letzten Jahren stark an Bedeutung verloren hat, wird dieser Bereich nach wie vor großzügig unterstützt und es gibt verschiedene Förderprogramme für Winzer und Weinbauern. Auch die Bauerngärten und die qualitativ hochwertigen Produkte der Region locken zahlreiche Touristen an.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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