Landkern Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Landkern Grundbuchauszug bestellen

Sie gehört der Verbandsgemeinde Kaisersesch an
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Vorwahl
02653
Kfz-Kennzeichen
COC, ZEL
Gemeinde
07 1 35 051
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
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Fakten über die Gemeine Landkern, Rheinland-Pfalz, Deutschland

Die Gemeinde Landkern gehört zum Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz, Deutschland und liegt am Rande der Eifel. Mit einer Fläche von 37 Quadratkilometern ist es die ungefähr 6.größte Gemeinde im Kreis. Die Gemeinde hat 4.520 Einwohner (Stand 2020) und befindet sich ca. 20 km östlich von Koblenz entfernt.

Landkern ist in zwei Teilen geteilt: Die eine Hälfte liegt am Fuße des Wildenberger Hofens und die andere im Tal der Mosel. Der Ort besteht aus verschiedenen kleinen Dörfern und Weilern und bietet daher eine ruhige, ländliche Atmosphäre.

Der Ort wird vom Bürgermeister verwaltet, der seit 2019 Martin Seyfried ist. Er hat einen Rat, der aus elf Mitgliedern besteht. Sie werden alle 5 Jahre gewählt.

Zu den Sehenswürdigkeiten und Aktivitäten der Region zählen das Anlauf- und Felsenmuseum, der "Dorfladen" im alten Aussiedlerhaus, die "Zeitlos"-Galerie, die Kirche mit dem Pfarrhaus, die Burgruine, die Sommerrodelbahn, die Sportanlagen sowie Wander- und Radwege.

Des Weiteren gibt es eine Grundschule, eine Realschule und ein Gymnasium, welche allesamt in der Gemeinde ansässig sind.

Landkern ist vor allem für seine fruchtbare Böden, die schöne Natur und das milde Klima bekannt und verfügt über eine reiche und vielfältige Flora und Fauna. Die umliegenden Wälder bieten viele Möglichkeiten zum Wandern und Radfahren.

Alles in allem ist Landkern ein schöner und idyllischer Ort, der zum Verweilen und Entspannen einlädt.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, NRW, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft