Landshut Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.
https://www.youtube.com/watch?v=ZgpJ9WAakjg&pp=ygUITGFuZHNodXQ%3D

Grundbuchauszug Landshut Grundbuchauszug bestellen

Mit 71.193 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2017) ist Landshut vor Passau die größte Stadt Niederbayerns sowie nach Regensburg die zweitgrößte Stadt Ostbayerns. Sie ist Sitz der Regierung von Niederbayern und des gleichnamigen Bezirks Niederbayern, sowie Verwaltungssitz des Landkreises Landshut
Bundesland
Bayern
Kfz-Kennzeichen
LA
Gemeinde
09 2 61 000
Stadtgliederung
11 Stadtteile bzw. 54 Gemeindeteile
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemarkungen
Aich, Aign, Albing, Allmannsdorf, Almenhof, Altenbach, AmKlosterholz, Attenkofen, Aubach, Auloh, Bartreith, Berggrub, Berndorf, Binsham, Brenneisen, Dax, Dettenkofen, Duniwang, EckadStraß, Ehrnstorf, Eierkam, Englberg, Eugenbach, Feichten, Frauenberg, Gammel, Ganslberg, Glöcklberg, Gräben, Grammelkam, Grandsberg, Gretlmhle, Gretlmühle, Grillberg, Gstaudach, Haag, Hachelstuhl, Hader, Hagrain, Hart
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Fakten über die Gemeine Landshut, Bayern, Deutschland

1. Die Stadt Landshut ist die drittgrößte Stadt in Bayern und liegt im Niederbayern-Münchner Raum.

2. Landshut ist eine alte Universitätsstadt, die 1308 gegründet wurde.

3. Die Bevölkerung beträgt ca. 70.000 Einwohner.

4. Der Wirtschaftsstandort Landshut ist bekannt für die produzierende Industrie, insbesondere die Automobilindustrie und die chemische Industrie.

5. Es gibt mehrere renommierte Sehenswürdigkeiten wie zum Beispiel das Schloss Trausnitz, das alte Rathaus und die Kreuzigungsgruppe am Domplatz.

6. Der Neustadtfluss Iller fließt durch Landshut.

7. Kultur interessierte werden oft im Sommer an den jährlich stattfindenden Landshuter Hofkultur Veranstaltungen teilnehmen.

8. Es gibt mehrere Museen, Galerien und Bibliotheken, die den kulturellen Reichtum der Stadt belegen.

9. Es gibt viele verschiedene Sportvereine in Landshut, einschließlich Fußball, Hockey, Schwimmen und Volleyball.

10. Landshut liegt auch an dem Deutschen Einheit Radweg, der einige der schönsten Landschaften Deutschlands umfasst.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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