Langenorla Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Langenorla Grundbuchauszug bestellen

Langenorla ist eine Gemeinde im thüringischen Saale-Orla-Kreis
Bundesland
Thüringen
Landkreis
Gemeinde
16 0 75 054
Gemeindegliederung
3 Ortsteile
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Bürgermeister
Lars Fröhlich
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Fakten über die Gemeine Langenorla, Thüringen, Deutschland

1. Die Gemeine Langenorla liegt im Bundesland Thüringen in Deutschland.

2. Sie ist eine ländliche Gemeinde mit knapp 500 Einwohnern und einer Fläche von 20,5 Quadratkilometern.

3. Langenorla liegt am Rande der Thüringer Rhön, etwa 10 Kilometer nördlich von Bad Salzungen und zählt zur Verwaltungsgemeinschaft Allzunah.

4. Der Ort wurde erstmals im Jahr 1650 erwähnt.

5. In Langenorla gibt es mehrere Sehenswürdigkeiten, darunter die Pfarrkirche St. Ullrich, das Gebäude des ehemaligen Klosters und das Kriegerdenkmal auf dem Kirchhof.

6. Neben der Landwirtschaft ist der Weinbau ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Ort.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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