Lichte Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Lichte Grundbuchauszug bestellen

Eingemeindung
1. Januar 2019
Postleitzahl
98724
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Fakten über die Gemeine Lichte, Thüringen, Deutschland

Die Gemeine Lichte ist ein Ortsteil der Gemeinde Gera in Thüringen und liegt auf einem Höhenzug im Werra-Meißner-Kreis, etwa 15 km nordwestlich von Gera. Der Ort hat etwa 600 Einwohner und zählt zu den kleinsten Gemeinden in Deutschland. Im Ort befinden sich eine Dorfkirche (St. Nicolai), eine Kneipe, eine Gaststätte und ein Bauernhof.

Lichte war einmal ein Teil des Herzogtums Sachsen-Weimar-Eisenach. Im Jahr 1691 wurde die erste Schule des Ortes errichtet, die noch heute besteht. Im 18. Jahrhundert wurde der Ort durch einige Unternehmen, wie etwa Glasherstellung, Tanzen und Weberei bekannt. Im Jahr 1949 wurde Lichte in die DDR eingegliedert. Es gab einige größere Neubebauungen, aber es blieb überwiegend eine ländliche Gemeinde. Seit der Wiedervereinigung ist die Bevölkerungszahl leicht zurückgegangen, aber es gibt noch immer einige lokale Betriebe und das Leben im Ort hat sich erhalten.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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