Mainaschaff Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Mainaschaff Grundbuchauszug bestellen

Mainaschaff ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg in Bayern.
Bundesland
Landkreis
Gemeinde
09 6 71 140
Gemeindegliederung
1 Gemeindeteil
Adresse der Gemeinde
Website
Erster Bürgermeister
Moritz Sammer[2] (Parteilos)
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Fakten über die Gemeine Mainaschaff, Bayern, Deutschland

1. Mainaschaff liegt in Bayern und ist Teil des Landkreises Aschaffenburg.

2. Mainaschaff hat etwa 5.800 Einwohner.

3. Die Stadt ist auch als "Fischstadt am Main" bekannt.

4. Die erste Erwähnung der Stadt stammt aus dem Jahr 1233.

5. In Mainaschaff befindet sich das Schloss Johannisberg, das eines der ältesten Weinbaugebiete Deutschlands ist.

6. Mainaschaff hat auch einen historischen Marktplatz mit dem ehemaligen Gasthaus "Krone".

7. Der Ort ist auch für seine zahlreichen Vereine und Veranstaltungen bekannt, wie z.B. den jährlichen Kirchweihumzug.

8. Es gibt auch viele kulturelle Sehenswürdigkeiten, wie die Burgruine Falkenau, das Benediktinerkloster St Peter und St Paul, sowie die Kirchen St. Martin und St. Cyriakus.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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