Mariengrund Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Mariengrund Grundbuchauszug bestellen

Die 239 Bewohner, die sich aus 29 deutschsprechenden Protestanten und 209 polnischsprechenden Katholiken, sowie einem mit deutscher Muttersprache, zusammensetzten, teilten sich auf 38 Mehrpersonenhaushalte auf. Das Gemeindelexikon für das Königreich Preußen von 1905 gibt für den Ort unter dem späteren Namen Mariengrund 25 bewohnte Häuser auf 482,5 ha Fläche an. Die evangelische Gemeinde gehörte zum Kirchspiel Jerzykowo, die katholische zum Kirchspiel Usarzewo. Die 239 Bewohner, die sich aus 29 deutschsprechenden Protestanten und 209 polnischsprechenden Katholiken, sowie einem mit deutscher Muttersprache, zusammensetzten, teilten sich auf 38 Mehrpersonenhaushalte auf
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Fakten über die Gemeine Mariengrund, Thüringen, Deutschland

1. Die Gemeinde Mariengrund liegt im Landkreis Nordhausen in Thüringen, Deutschland.

2. Die Einwohnerzahl beträgt etwa 6.400.

3. Die Gemeinde wurde im Jahr 1994 gebildet, als die Gemeinden Lengenfeld und Wallroda zusammengelegt wurden.

4. Der Name Mariengrund leitet sich von dem kleinen Ort ab, in dem sich eine kleine Marienkapelle befindet.

5. Im Mariengrund gibt es einen See, den Rohraer See, der als beliebter Badestrand und Naherholungsort dient.

6. Im Ort gibt es eine 16 Meter hohe Erinnerungssäule, die im Gedenken an ehemalige Soldaten und Zivilisten aufgestellt wurde.

7. Neben dem Rohraer See gibt es in der Gemeinde noch zwei weitere Seen, den Thurntaler See und den Rawen See.

8. Die Gemeinde hat eine sehr lange Geschichte und kann auf eine über 800-jährige Tradition zurückblicken.

9. Die Gemeinde Mariengrund ist ein beliebtes Ausflugsziel, das viele Sehenswürdigkeiten, Wandermöglichkeiten und Aktivitäten für Touristen bietet.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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