Meineweh Grundbuchauszug und Liegenschaftskarte bestellen

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Sie beauftragen uns hiermit, mit der Bestellung von Urkunden auf ihren Namen bei dem für sie zuständigen Amt.
Dabei fallen Gebühren für unsere Dienstleistung und Amtsgebühren an.
Auf der nächsten Seite können Sie den Auftrag nochmals kontrollieren und korrigieren.
Über Einsichten gemäß §§ 12/12a GBO bzw. §43 GBV in Grundbücher, Grundakten und Hilfsregister ist ab 1.10.2014 ein Protokoll zu führen.
Hierbei werden die Daten der Einsicht nehmenden Person gespeichert.
Gleiches gilt für die Erteilung von Grundbuchabschriften von Abschriften aus der Grundakte und die Erteilung von Auskünften daraus. Dem Eigentümer des jeweils betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber des grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben. Die personenbezogenen Daten sowie der Umfang der Einsicht oder Auskunft werden nach Ablauf des Jahres der Einsicht oder der Auskunft zwei Jahre aufbewaht und sodann gelöscht.

Grundbuchauszug Meineweh Grundbuchauszug bestellen

Meineweh (vom 1
Bundesland
Landkreis
Vorwahlen
034422, 034425, 034445
Kfz-Kennzeichen
BLK, HHM, NEB, NMB, WSF, ZZ
Gemeinde
15 0 84 013
Website
Gemarkungen
Meineweh
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Fakten über die Gemeine Meineweh, Sachsen-Anhalt, Deutschland

Die Gemeine Meineweh ist eine Gemeinde im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt, Deutschland. Sie liegt etwa zehn Kilometer nordöstlich von Stendal und gehört zum Amt Meineweh.

Die Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Groß Denkte, Klein Denkte, Meineweh, Eisten, Lüttgenrode und Röder. Die Bevölkerungszahl betrug laut dem Statistischen Landesamt (Stand 30.06.2019) 1.384 Einwohner.

Geschichte

Der Name Meineweh leitet sich vermutlich vom slawischen Wort „min“ ab, das „Gehege“ oder „Wiese“ bedeutet. Die erste urkundliche Erwähnung der Gemeinde erfolgte bereits im Jahr 1232. Das heutige Dorf wurde im 16. Jahrhundert gegründet. Im 17. Jahrhundert war der Ort vor allem für seine feinen Ocker verwendeten, die in verschiedenen Farben abgebaut wurden.

Kultur und Sehenswürdigkeiten

Zu den Sehenswürdigkeiten der Gemeinde Meineweh gehören die Kirche am Deiorberge, die Kirche in Lüttgenrode sowie einige Gutshöfe, historische Gebäude und der Familienpark Butendorf.

In Meineweh gibt es auch ein Schloss, das als Tagungs- und Ausbildungszentrum genutzt wird. Es ist zudem ein beliebter Ort für Hochzeitsfeiern.

Die Gemeinde bietet auch verschiedene Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen an. Dazu zählen Ausflüge durch den Gutshof Michaelis, Tagesausflüge an den Strand, Picknick-Touren und Konzerte.

Ein weiteres Highlight von Meineweh ist der Naturlehrpfad, der durch den angrenzenden Naturpark bietet. Auf diesem Lehrpfad können Besucher die Tier- und Pflanzenwelt der Region erkunden und über die Bedeutung des Naturschutzes erfahren.

grundbuchauszug24.de Grundbuchauszug

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).


Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?

Nein. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern wird Einsicht ins Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer irgendeines Grundstückes ermitteln, bzw. sich informieren wie viel Grundschulden der Nachbar auf seinem Grundstück eingetragen hat.


Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?

  1. Natürlich der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes.
  2. Wenn Sie im Grundbuch stehen (zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht).
  3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben.
  4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen (siehe 1-3)

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?

Kein berechtigtes Interesse ist, wenn Sie nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren.
Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse (wobei es auch einige Grundbuchämter gibt, die das nicht so sehen).

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